Arbeitsvertrag

16. März 2017 A 0

Arbeitsvertrag (work contract), Vertrag, der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Gegenstand des Arbeitsvertrages können Dienste jeder Art sein (§ 611 BGB).

Für Trainer im Amateursport der Bundesrepublik sind Arbeitsverträge ein unzureichend gelöstes Problem, da Trainer angeblich wegen der freien Wahl ihrer Trainingsmethoden weisungsfrei seien (www.sportsachsen.de), was allerdings auf Lehrer auch zutreffen würde, beschränkt man dies auf die Unterrichtsmethoden. „Ob ein Trainer als Arbeitnehmer oder als freier Mitarbeiter einzustufen ist, hängt unter anderem davon ab, ob er bezüglich Zeit, Dauer, Ort und Ausführung weisungsabhängig ist“ (Krogmann, 2004). Bedingungen für einen Arbeitsvertrag sind, dass ein Dienst irgendeiner Art gegen Bezahlung erfolgt, gleichgültig ob er zeitlich befristet ist. Vereine und Verbände scheuen zumeist eine hauptamtliche Beschäftigung wegen der damit verbundenen Sozialleistungen. Folglich dominiert im Sport die Beschäftigung als freier Mitarbeiter. Aber: „Grundsätzlich ist der Trainer immer dann, wenn er gegen Entgelt bei einem Sportverein oder einem Sportverband (z.B. Landesverband) tätig ist, als Arbeitnehmer zu qualifizieren, da er seine Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit zum Sportverein oder Sportverband erbringt und insoweit auch weisungsgebunden ist. Aufgrund dieser Kriterien ist der Trainervertrag – bis auf wenige Ausnahmen, in denen der Trainer nicht persönlich abhängig ist und keinem Weisungsrecht unterliegt – regelmäßig als entgeltlicher Arbeitsvertrag anzusehen.“ (https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Erfolglosigkeit-eines-Trainers-Kuendigungsschutz-durch-Kuendigungsschutzgesetz_82724). Befristung,Kündigung

Exkurs: Mit dem Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports (BMI/DOSB 2016, Absatz IV) wird eine Optimierung der Situation von Trainern gefordert, insbesondere durch verlässliche Arbeitsverträge und angemessene Vergütung. Nach zweijähriger Diskussion des Papiers waren die Fragen zu Trainerverträgen, Trainerausbildung und –fortbildung noch offen (Diskussion 9.05.18, Frankfurt).

Literatur:  Wüterich, Ch. & Breucker, M. (2006). Das Arbeitsrecht im Sport. Boorberg, Stuttgart/München


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert