Chancengleichheit

23. März 2017 C 0

Chancengleichheit (equal opportunity), bildungs- und sozialpolitischer Anspruch, wonach jedem unabhängig von Herkunft oder Geschlecht die gleichen Bildungs-, Lebens- und Sozialchancen geboten werden.

So heißt es im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Artikel 3, Absatz 3). Diesem hehren Ziel wird Deutschland allerdings nicht gerecht, wenn es in der Ungleich-Rangliste unter 20 Industrieländern Platz 15 einnimmt, insbesondere hängen die Bildungschancen von Kindern stark vom Bildungsniveau der Eltern ab (Morgan Stanley Studie, aus SPIEGEL 11/16, S.16).

Eine vollkommene Chancengleichheit bleibt wohl in der Gesellschaft, so auch im Sport ein erstrebenswerter, aber ewig währender Traum, da bereits die Startbedingungen (z.B. soziale Herkunft) sehr unterschiedlich sind. Durch die Einführung eines Regelwerkes (→Wettkampfbestimmungen) hat der Sport einen Schritt in Richtung Chancengleichheit getan. Durch die unterschiedlichen Förderbedingungen und Sanktionen gegenüber der Anwendung von Dopingmitteln besteht zwischen den Ländern keine Chancengleichheit. Das betrifft auch die Gleichstellung der Geschlechter, so wird der Sport (ob IOC oder DOSB) immer noch mehrheitlich von Männern geleitet (→Gender mainstream). Chancengleichheit heißt für den Führungsstil jedes Trainers,  „die Sportler unabhängig von Alter, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung gleich und fair zu behandeln“ (→Ehrenkodex für Trainer).

 Die vielgepriesene Chancengleichheit gibt jedem die gleichen schlechten Chancen. Gerlinde Nyncke (*1925) Ärztin

Exkurs zu Gleichstellung der Geschlechter: SCORE bringt das Know-How von 13 europäischen Sportorganisationen, u.a. dem DOSB, rund um das Thema „Mehr Trainerinnen im Sport“ zusammen. Das Projekt wirbt für die Gleichstellung von Frauen und Männern als Trainer/innen mit dem Ziel, den Anteil der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Trainerinnen in allen Sportbereichen und -Ligen zu erhöhen. SCORE ist ein europäisches Projekt, das von den Erasmus+ Sport Programmen unterstützt wird. Der DOSB hat erste Ergebnisse dieses Projektes im Rahmen des Workshops „Trainerinnen im (Spitzen)Sport“ am 11. Juni 2016 in Frankfurt am Main vorgestellt. (http://www.dosb.de/fileadmin/fm-frauen-im-sport/Bilder/mentoring/Vortraege_2016/Dokumentation_des_Workshops_Mehr_Trainerinnen_im__Spitzen_Sport_11._Juni_2016.pdf)

Exkurs zur Chancengleichheit im Wettkampf aus juristischer Sicht: „Im Sport sind Betrug und Bestechlichkeit unter sehr unterschiedlichen Grundbedingungen zu analysieren. Das übliche Alltagsverständnis von Betrug lässt sich im Sport nicht automatisch in rechtliche Kategorien überführen. Doping als Betrug wird dann ein Straftatbestand, wenn einem nicht gedopten Mitkonkurrenten dadurch ein Preisgeld entgeht. Vergleichbar sind in ihrer rechtlichen Bewertung auch technische Veränderungen an Sportgeräten, die nicht den geltenden Regelungen entsprechen und einem Beteiligten Vorteile gegenüber den anderen Konkurrenten verschaffen (z.B. angeheizte Kufen bei Schlitten, Ganzkörperanzug im Schwimmen). Ein solcher Tatbestand manifestiert sich aber nicht in der „Schwalbe“ im Fußball. Änderungen bzw. Verschärfungen in dieser Hinsichtlich werden rechtlich nur schwer zu formulieren oder gar umzusetzen sein. Hier scheint eine Zusammenarbeit von Sportorganisationen und staatlichen Strafverfolgungsbehörden zwingend notwendig, um eine gesicherte rechtliche Abwägung treffen zu können und gleichzeitig, um erfolgreicher im Kampf gegen Täuscher und Betrüger zu werden.“ (Schattmann 2008).


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