Fehlstart

18. April 2017 F 0

Fehlstart (false start), Im Wettkampf starten vor dem Startsignal.

 „Der Schiedsrichter und der Starter sind berechtigt zu entscheiden, ob der Start einwandfrei ist. Erkennen sie auf Fehlstart, wird bei der Ein-Start-Regel jeder Schwimmer, der vor dem Startsignal startet, nach Beendigung des Wettkampfes disqualifiziert. Sie müssen nach der Zwei-Start-Regel beim ersten Fehlstart die Schwimmer zurückrufen.

Das Signal nach einem Fehlstart muss identisch mit dem Startsignal (Schuss, Hupe, Pfiff) sein; es muss mehrfach wiederholt werden. Wenn der Schiedsrichter entscheidet, dass es sich um einen Fehlstart handelt, muss er pfeifen, und der Starter muss mehrfach das Startsignal wiederholen. In jedem Fall muss die Fehlstartleine fallengelassen werden.

Der Starter oder der Schiedsrichter muss nach einem Fehlstart die Schwimmer ermahnen, nicht vor dem Startsignal zu starten. Beim zweiten Start ist jeder Schwimmer zu disqualifizieren, der vor dem Startsignal startet. Ertönt das Startsignal, bevor die Disqualifikation ausgesprochen ist, ist der Wettkampf fortzusetzen. Der betroffene Schwimmer ist nach Beendigung des Wettkampfes zu disqualifizieren. Erfolgt die Disqualifikation vor dem Startsignal, ist das Startsignal nicht zu geben. Die verbleibenden Schwimmer sind über die zu erwartende Bestrafung zu belehren, dann erfolgt der nächste Start“ (Auszug §125, WB des DSV, Stand 4/19).


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