Geschlechtsbestimmung

21. Mai 2017 G 0

Geschlechtsbestimmung, Geschlechtsdetermination (sex-test, sex determination), Einteilung in „männlich“ oder „weiblich“ auf der Grundlage des in der Embryonalentwicklung herausgebildeten somatischen Geschlechts. Das Geschlecht des Kindes wird bereits mit der Befruchtung der Eizelle bestimmt. Folglich ist das Spermium und damit der Mann für die Geschlechtsbestimmung zuständig, genau das Spermium, das als erstes bei der Eizelle ankommt und dieses befruchtet. Die Samenzellen des Mannes führen ein X- oder ein Y-Chromosom. Die Eizelle der Frau trägt in sich immer ein X-Chromosom. Die Kombination XX zeugt Mädchen, XY Jungen. Erkannt werden kann das Geschlecht des Kindes aber erst durch Ultraschalluntersuchung etwa ab der 16. Schwangerschaftswoche. →X-Chromosom

Im Leistungssport wurde der Chromosomentest anhand einer Speichelprobe herangezogen, um „geschlechterreine Wettkämpfe“ zu gewährleisten; seit 1999 wegen der Dopingkontrollen (Urintests) provisorisch ausgesetzt. Bei den letzten Spielen waren 27 von 11 000 Frauen genetisch nicht eindeutig (Normalbevölkerung 1:20-40 000). Als problematisch erweisen sich auch Geschlechtsumwandlungen. So haben transgende (zum anderen Geschlecht neigende, umgewandelte) Sportlerinnen zumeist mehr Kraft. Frauen, die eine Umwandlung zum Mann anstreben, zählen wegen des damit verbundenen hohen Testosteronspiegels als gedopt. Die Problematik ist aber nicht mit einem einfachen Test abgetan, da hier rechtliche Fragen (Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Allgemeines Persönlichkeitsrecht) wie auch allgemein die Menschenwürde (Medien!) zu beachten sind. So ist man von den diskriminierenden Methoden abgegangen, zu ermitteln wer eine Frau ist und wer nicht, sondern will lediglich auf Grund des Anteils männlicher Hormone feststellen, wer bei den Frauen starten darf. →Geschlechtsidentität

 Exkurs: Das Jahr 2017 brachte zur Frage der Geschlechtsbestimmung einen Wandel. So verlangte das  Bundesverfassungsgericht, Menschen, „die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen“, zu gestatten sich im Geburtenregister als etwas Dritte bezeichnen zu lassen, jenseits von Mann und Frau (M/F/X). Die Gesellschaft steht damit vor einer Reihe ungelöster Probleme, im Sport z.B. mit der traditionellen Einteilung in Frauen- und Männermannschaften. Ferner hat die Weltgesundheitsorganisation beschlossen, den internationalen Katalog der Krankheiten und psychischen Störungen zu ändern. Danach ist Transsexualität nicht mehr als psychische Störung pathologisiert. Es wird von nun an nicht mehr als krank gelten, wer sich wie eine Frau fühlt, aber den Körper eines Mannes hat. Man wird kein Patient mehr sein, wenn man weiß, dass man ein Mann ist, aber aussieht wie eine Frau.(Weber, S.: http://www.zeit.de/2017/47/transgender-geschlecht-weltgesundheitsorganisation-fortschritt,  Zugriff am 15.11.2017). Damit kann auch das Operieren und Hormonisieren eingedämmt werden, das zwar viele Eltern beruhigte, aber traumatisierte Kinder hinterließ. Den Umgang mit dem dritten Geschlecht muss die Gesellschaft schrittweise lösen. Die Einführung der Ehe für alle war ein solcher Schritt. Wo starten aber „Divers“, Anders“ oder „X“ bei Schwimmwettkämpfen?

 

Mehr zum Thema: https://www.trainingsworld.com/sportmedizin/geschlechtsueberpruefung-bei-den-olympischen-spielen-1274886  Zugriff 07.05.2019


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