Kampfgericht

06. Juni 2017 K 0

Kampfgericht (referees board; jury), Aus selbstständigen und voneinander unabhängig agierenden Kampfrichtern zusammengesetztes Gremium, das Wettkämpfe auf der Grundlage der Wettkampfbestimmungen (Kampfrichterordnung) leitet und das Ergebnis feststellt. Das Kampfgericht bei Schwimmwettkämpfen muss mindestens aus den folgenden Kampfrichtern bestehen: 1 Schiedsrichter, 1 Starter (gleichzeitig Schwimmrichter), 3 Zielrichter (davon ein Zielrichterobmann), 1 Zeitnehmerobmann, 1 Zeitnehmer je Bahn, 1 Wenderichter für zwei Bahnen (einer davon Wenderichterobmann), 1 Protokollführer, 1 Schwimmrichter, 1 Sprecher, 1 Auswerter. Bei Meisterschaften wird das Kampfgericht um 1 Schiedsrichter, 2 Zielrichter, 2 Reservezeitnehmer, 1 Schwimmrichter, 1 Wenderichterobmann erweitert. (http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/Amtliches/WB-FT_SW_20190309.pdf – Zugriff 4.11.2019)


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert