Landeskader

17. Februar 2020 L 0

Landeskader (state squad), förderungswürdiger Nachwuchssportler, der den Normen und Bedingungen der Landessportbünde unterliegt. Nach Vorgaben des DOSB bildet der Landeskader (vormals D-Kader) die erste offizielle Stufe im Kadersystem nach einem mehrjährigen Grundlagentraining. Während die A-D-Kadernormen durch den Dachverband (hier DSV) in Kooperation mit den Landesfachverbänden bestimmt werden, nominieren letztere die Landeskader. Athleten, die sich aus dem bisherig vom Landesverband benannten D-Kader rekrutiert haben, werden dem Landeskader (LK) zugeordnet.

  • Die Verweildauer eines Athleten innerhalb eines Landeskaders soll grundsätzlich maximal drei Jahre betragen.
  • Die Festlegung bundeseinheitlicher Kriterien für die Landeskader erfolgt zwingend durch den Spitzenverband.
  • Die Landeskader werden vom jeweiligen Landesfachverband benannt.
  • Athletenförderung erfolgt regional
  • Olympiastützpunkte sind nicht zur Betreuung verpflichtet
  • Sportmedizinische Grunduntersuchung erfolgt über Landessportbund
  • NADA noch ohne Kontrollfunktion

(https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Leistungssport/Olympische_Spiele_Downloads/2017_12-07_Kaderdefinitionen-Olympischer_Sommer-Wintersport-EF_FINAL.pdf – Zugriff 17.02.2020)

 

 

 

 


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