Vorstand

12. August 2017 V 0

Vorstand (executive committee), allgemein ein Leitungsorgan eines Unternehmens oder öffentlicher Rechtsformen, das die Interessen des Gremiums nach außen vertritt und nach innen die Geschäfte regelt.

Im Sport ist der Vorstand die operative Leitung des Sportvereins/Verbandes, die durch die Mitgliederversammlung (→Verbandstag) gewählt wird (§26 BGB) und deren Struktur und Amtszeit durch die Satzung geregelt ist. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen (Vorsitzender, Stellvertreter, Kassenwart, Schriftführer usw.). Er vertritt den Verein/Verband gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Im DSV sind Vorstand im Sinne des §26 BGB der Präsident, die Vizepräsidenten und der Generalsekretär.

Exkurs: „Ich kann die Taktik noch so geschickt wählen, die Spieler noch so gut motivieren, noch so perfekt trainieren: Wenn wir vier Mal nacheinander verloren haben, wenn Dich der Vorstand nicht mehr grüßt, wenn die Mannschaft in Grüppchen zerfällt, wenn im Umfeld das Hauen und Stechen beginnt, wenn alle sich gegenseitig nur noch Schuld zuweisen, dann hilft dem Trainer keine seiner Fähigkeiten, sondern nur noch ein Sieg.“ Hans Meyer (1942*) Deutscher Fußballtrainer

 „Vorstand und Verstand sind nicht immer zwei Seiten einer Medaille“ K.R.

Mehr zum Thema: http://www.ehrenamt-im-sport.de/fileadmin/fm-ehrenamtimsport/Ehrenamt-im-Sport.de/Downloads/Rat_und_Tat/TOP1/1_2-Moegliche-Aufgabenverteilung-im-Vorstand.pdf

 

 


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