# Anti-Doping-Ordnung (ADO)

- Quelle: [Schwimmlexikon](https://schwimmlexikon.de/)
- Adresse: https://schwimmlexikon.de/anti-doping-ordnung/
- Schlagwörter: Doping
- Autor: Klaus Rudolph
- Überarbeitet am: 2023-08-08
- Sprache: de

Anti-Doping-Ordnung (ADO) (antidoping regulations), von der [NADA](https://schwimmlexikon.de/nada/) für die Fachverbände empfohlene Richtlinie zur Dopingbekämpfung. Diese Ordnung

 	regelt Einzelheiten der Bekämpfung des [Dopings](https://schwimmlexikon.de/4234-2/) im (Verband); soweit in diesem Zusammenhang Verbandsstrafen in Betracht stehen, dürfen nur die Entscheidungsgremien des Spitzenfachverbandes angerufen werden.
 	gehört als verbindliche Wettkampfregelung zu den Bedingungen, unter denen im (Verband) [Wettkämpfe](https://schwimmlexikon.de/wettkampf/) durchgeführt werden,
 	findet Anwendung auf alle Athleten, die ihre Sportart im Zuständigkeitsbereich des Verbandes ausüben ([Athletenvereinbarung](https://schwimmlexikon.de/athletenvereinbarung/)) und nicht in den Zuständigkeitsbereich des Spitzenfachverbandes fallen und auf deren Betreuungspersonal; das sind Personen, die einen Athleten, der dieser Ordnung unterliegt, im weitesten Sinne unterstützen und /oder mit ihm zusammenarbeiten, insbesondere die [Trainer](https://schwimmlexikon.de/trainer/), Betreuer, [Ärzte](https://schwimmlexikon.de/sportmediziner/), Physiotherapeuten und Funktionäre.
 	lässt Trainings- und Wettkampfkontrollen zu ([http://www.nada.de/fileadmin/user_upload/nada/Downloads/Muster_fuer_Verbaende/Anlage-2_Gestaltungsvorschlag-1.pdf](http://www.nada.de/fileadmin/user_upload/nada/Downloads/Muster_fuer_Verbaende/Anlage-2_Gestaltungsvorschlag-1.pdf)).

Die ADO im DSV ist nach §1 Abs. 2 ein Teil der[Satzung](https://schwimmlexikon.de/satzung/). Dazu beruft das [Präsidium](https://schwimmlexikon.de/praesidium/) des DSV einen [Anti-Dopingbeauftragten](https://schwimmlexikon.de/anti-doping-beauftragter/). →[Doping](https://schwimmlexikon.de/4234-2/), [Dopingliste](https://schwimmlexikon.de/dopingliste/), [Dopingkontrolle](https://schwimmlexikon.de/dopimgkontrolle/),

Exkurs: Dopingkontrollen sind aufwendig. Viele Dopingsünder werden oft nach Jahren enttarnt. Als man 2015 erneut eingelagerte Blut- und Urinproben der [Olympischen Spiele](https://schwimmlexikon.de/olympische-spiele/) 2008/12 dank neuer Analysemethoden untersuchte, fand man in 130 Fällen verbotene Mittel. Die Fahnder hinken zumeist den "kreativen" Dopern hinterher. Deshalb plädierte der Mainzer [Sportmediziner](https://schwimmlexikon.de/sportmediziner/) Simon dafür, Dopingtests weitestgehend einzustellen. Er sei zwar sicher, dass es auch saubere Sportler gibt: "Nur können wir sie leider nicht mehr identifizieren und nicht ausreichend vor dem Wettkampf mit unsauberen Sportlern schützen." (Zeit-online vom 3.09.2017). Schon 2012 forderte der Bioethiker Savulescu, das Dopingverbot zu lockern, weil dass den Sport [fairer](https://schwimmlexikon.de/fairness/) machen und die [Gesundheit](https://schwimmlexikon.de/gesundheit/) der Athleten schützen würde (SPIEGEL-Wissenschaft vom 16.07.2012). Auf die Spitze treibt es der australische Unternehmer D'Souza mit seinen "Enhanced Games" als Gegenmodell zu den Olympischen Spielen. Er begründet seine Spiele ohne Dopingbegrenzung mit einer von Leistungsoptimierung besessenen Gesellschaft. Die [Sportethik](https://schwimmlexikon.de/sportethik/) erin Pawlenka sieht darin nur eine vermeintliche Transparenz des [Leistungssports](https://schwimmlexikon.de/leistungssport/). Letztlich würde der Wettlauf um die besten [Dopingmittel](https://schwimmlexikon.de/dopingmittel/) nur befeuert (SPIEGEL 28/2023, S. 89). In die Vorbereitung der Enhanced Games wurde auch mit Weltmeister und Olympiasieger Roland Schoemann (RSA) ein prominenter Schwimmer einbezogen. Schoemann wurde 2019 positiv auf GW501516 getestet, das nicht als Medikament zugelassen ist, weil es sich im Tierversuch als stark krebserregend erwies.

Die aktuelle Anti-Doping-Ordnung kann unter [http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/dsv/antidoping/DSV_ADO_2015_2_0_20150710.pdf/dsv/documents/dsv/antidoping/DSV_ADO_2015_2_0_20150710.pdf/](http://www.dsv.de/der-dsv/kontakt/anti-doping/) eingesehen werden).

## Verwandte Begriffe

- [NADA](https://schwimmlexikon.de/nada/)
- [Doping](https://schwimmlexikon.de/4234-2/)
- [Wettkampf](https://schwimmlexikon.de/wettkampf/)
- [Athletenvereinbarung](https://schwimmlexikon.de/athletenvereinbarung/)
- [Trainer](https://schwimmlexikon.de/trainer/)
- [Sportmediziner](https://schwimmlexikon.de/sportmediziner/)
- [Satzung](https://schwimmlexikon.de/satzung/)
- [Präsidium](https://schwimmlexikon.de/praesidium/)
- [Anti-Doping-Beauftragter (ADB)](https://schwimmlexikon.de/anti-doping-beauftragter/)
- [Asthma](https://schwimmlexikon.de/asthma/)
- [Eliteschule des Sports](https://schwimmlexikon.de/eliteschule-des-sports/)
- [Glukokortikoide](https://schwimmlexikon.de/glucocorticoide/)

## Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2023). Anti-Doping-Ordnung (ADO). In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/anti-doping-ordnung/ (abgerufen am 22. Oktober 2026).
