# Einspruch

- Quelle: [Schwimmlexikon](https://schwimmlexikon.de/)
- Adresse: https://schwimmlexikon.de/einspruch/
- Schlagwörter: Recht, Wettkampf
- Autor: Klaus Rudolph
- Überarbeitet am: 2017-04-12
- Sprache: de

Einspruch (objection; protest), Widerspruch gegen Urteil oder Beschluss eines Gerichts/einer Behörde, ebenso Bestandteil des [Sportrechts](https://schwimmlexikon.de/recht/)..

Im Schwimmen ist ein Einspruch nach Maßgabe der Fachteile der [Wettkampfbestimmung](https://schwimmlexikon.de/10698-2/) zulässig gegen Maßnahmen von Entscheidungen der [Schiedsrichter](https://schwimmlexikon.de/schiedsrichterentscheid/), Turnierleiter, Rundenleiter oder anderen Entscheidungsberechtigten sowie wegen unterlassener Entscheidung oder wegen eines besonderen Vorkommnisses, das den Ablauf eines [Wettkampfes](https://schwimmlexikon.de/wettkampf/) beeinflusst hat. Der Einspruch ist beim Entscheidungsberechtigten unter Angabe der Gründe, die nicht akzeptiert werden, wenn sie schon vor Wettkampfbeginn bekannt waren, schriftlich zu erheben. Er kann nur vom betroffenen Schwimmer, seinem [Verein](https://schwimmlexikon.de/verein/) oder von demjenigen eingelegt werden, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Mit dem Einspruch ist eine Gebühr von 25 € zu entrichten. Auf den Einspruch ist durch den Entscheidungsberechtigten in jedem Falle schriftlich zu reagieren. Bei Erfolg ist die Gebühr zu erstatten. Gegen die Einspruchsentscheidung des Vorsitzenden der [Fachsparte](https://schwimmlexikon.de/fachsparte/) bzw. des Fachwartes kann innerhalb von zwei Wochen beim Schiedsgericht geklagt werden. Ein Einspruch gegen [Tatsachenentscheidungen](https://schwimmlexikon.de/tatsachenentscheidung/) beim Wettkampf ist nicht möglich (§ 30 WB des DSV).

## Verwandte Begriffe

- [Schiedsrichterentscheid](https://schwimmlexikon.de/schiedsrichterentscheid/)
- [Wettkampf](https://schwimmlexikon.de/wettkampf/)
- [Verein](https://schwimmlexikon.de/verein/)
- [Fachsparte](https://schwimmlexikon.de/fachsparte/)
- [Tatsachenentscheidung](https://schwimmlexikon.de/tatsachenentscheidung/)
- [Wettkampfprotokoll](https://schwimmlexikon.de/wettkampfprotokoll/)

## Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2017). Einspruch. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/einspruch/ (abgerufen am 4. Oktober 2026).
