# Schweigepflicht

- Quelle: [Schwimmlexikon](https://schwimmlexikon.de/)
- Adresse: https://schwimmlexikon.de/schweigepflicht/
- Englisch: professional secrecy
- Schlagwörter: Recht, Trainer
- Autor: Klaus Rudolph
- Überarbeitet am: 2017-07-25
- Sprache: de

Schweigepflicht (professional secrecy), Pflicht des [Arbeitnehmers](https://schwimmlexikon.de/arbeitnehmer-trainer-als/), die im engeren Sinn unmittelbar den persönlichen Lebens- und Geheimnisbereich von Personen schützt, die sich bestimmten Berufsgruppen oder bestimmten staatlichen oder privaten Institutionen anvertrauen. Auf Grundlage des § 203 StGB kann die Schweigepflicht auch auf Lehrer und Erzieher ausgedehnt werden.

Inwiefern [Trainer](https://schwimmlexikon.de/trainer/) zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, ist Sache der [Arbeitsverträge](https://schwimmlexikon.de/arbeitsvertrag/). Neben dem Schutz der Privatsphäre geht es besonders auch im [Hochleistungssport](https://schwimmlexikon.de/hochleistungssport/) um die Wahrung von Dienstgeheimnissen (z.B. Forschungsergebnisse, Ergebnisse der [Leistungsdiagnostik](https://schwimmlexikon.de/leistungsdiagnostik/), [sexueller Missbrauch](https://schwimmlexikon.de/missbrauch-sexueller/), [Doping](https://schwimmlexikon.de/4234-2/)). [Sportmediziner](https://schwimmlexikon.de/sportarzt/) und [Sportpsychologen](https://schwimmlexikon.de/psychologe/) sind bei der Behandlung von [Sportlern](https://schwimmlexikon.de/sportler/) an die Schweigepflicht gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt die Funktion eines [Verbands](https://schwimmlexikon.de/verbandsarzt/)- oder Vereinsarztes ausübt oder als Arzt einer [sportmedizinischen Untersuchungsstelle](https://schwimmlexikon.de/untersuchungsstelle-sportmedizinische-us/) [Tauglichkeitsuntersuchungen](https://schwimmlexikon.de/sporttauglichkeitsuntersuchung/) für Kadersportler durchführt (Striegel, 2007). Das ist aber recht problematisch mit bestimmten Untersuchungsergebnissen z.B. im Rahmen der Leistungsdiagnostik, zumindest sollte hier die Zustimmung des Sportlers (bei Minderjährigen der Eltern) eingeholt und der Nutzerkreis der [Daten](https://schwimmlexikon.de/datenschutz/) konkret festgelegt werden.  Im Interesse eines ungehinderten Informationsflusses zwischen den die Sportler betreuenden Ärzten/Psychologen sowie Physiotherapeuten und Trainern können die Personen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, wenn es sportfachlich notwendig ist. →[Pflichten](https://schwimmlexikon.de/pflicht/)

 

## Quellen

- Striegel, H. (2007). Ärztliche Schweigepflicht im Leistungssport. Dt. Z. Sportmedizin, 58, 11, 406-407

## Verwandte Begriffe

- [Arbeitnehmer, Trainer als](https://schwimmlexikon.de/arbeitnehmer-trainer-als/)
- [Trainer](https://schwimmlexikon.de/trainer/)
- [Arbeitsvertrag](https://schwimmlexikon.de/arbeitsvertrag/)
- [Hochleistungssport](https://schwimmlexikon.de/hochleistungssport/)
- [Leistungsdiagnostik](https://schwimmlexikon.de/leistungsdiagnostik/)
- [Missbrauch, sexueller](https://schwimmlexikon.de/missbrauch-sexueller/)
- [Doping](https://schwimmlexikon.de/4234-2/)
- [Sportarzt](https://schwimmlexikon.de/sportarzt/)
- [Vertraulichkeit](https://schwimmlexikon.de/vertraulichkeit/)

## Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2017). Schweigepflicht. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/schweigepflicht/ (abgerufen am 5. November 2026).
