Startrechtwechsel

01. August 2017 St 0

Startrechtwechsel (starting right change), Nach § 24 WB des DSV versteht man unter Startrechtwechsel die Aufgabe des Startrechts bei dem Verein, für den das Startrecht bisher ausgeübt wird (Niederlegung des Startrechts), und Eintragung für einen neuen Verein, für den das Startrecht künftig ausgeübt werden soll (Neueintragung eines Startrechts). Ein LEN Transfer gilt als Startrechtwechsel im Sinne dieser WB. Der Antrag auf Eintragung des Startrechtwechsels kann nur von dem Sportler und dem Verein, zu dessen Gunsten er das Startrecht in der betreffenden Sportart wechseln will, gemeinsam gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des vom DSV herausgegebenen Formblattes zu stellen (Vorgaben dazu s. § 24 WB). Der Startrechtwechsel ist im DSV für Schwimmen nicht an Termine gebunden. Bei Wechsel eines DSV- oder LSV-Kaders kann der bisherige Verein die Erstattung der Ausbildungskosten als Pauschbetrag (s. § 24 WB) verlangen.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert