Erfahrung (experience), durch Wahrnehmung und Lernen erworbene Erkenntnisse und Verhaltensweisen; das im Verlaufe des Lebens erworbene und erprobte Wissen (Lebenserfahrung). Darauf baut das erfahrungsbasierte Lernen auf, das auf der Annahme beruht, erst die unmittelbare, praktische Auseinandersetzung mit einem Lerngegenstand ermögliche ein effektives Lernen. →Erfahrungslernen, →Lernen, reflexifes Der Sportler erfährt den eigenen Körper, die eigene Bewegung, den ...
Erfahrungslernen (learning by doing), Erkenntnismethode, Art des Lernens durch Verarbeiten und bewusstes Reflektieren von Erfahrungen („Aus Erfahrung klug werden“ oder „Lernen aus erster Hand“). Kinder formen ihren Geist in der Auseinandersetzung mit ihrem sozialen und kulturellen Umfeld machen. →Lernen, reflexives, →Lernen, differentielles In Canada wurde die Trainerausbildunge nach dem erfahrungsbasierten Lernen (Experiential Learning Cycle) von ...
Erfolg (success), Erreichen oder Überbieten eines selbst gesetzten Ziels, wobei unterschieden wird zwischen Teilerfolg (Ziel nicht vollständig erreicht), Achtungserfolg (Ziel ebenfalls nicht vollständig, aber mit beachtlichem Ergebnis erreicht) und Scheinerfolg (ständiger Begleiter der meisten Politiker). Exkurs: Auch im Sport muss Erfolg zu bestimmten Zeitpunkten nicht identisch sein mit Siegen, sondern kann sich der Situation angemessen ...
Erfolgserlebnis (success, experience of), freudiges Gefühl nach der Bewältigung einer nicht leicht zu lösenden Aufgabe Auch im Sport wird das Erfolgserlebnis weniger vom Ergebnis (→Leistung) dieser Handlung allein bestimmt ist, sondern mehr von dessen Verhältnis zum Anspruchsniveau des Sportlers. So ist ein Sieg über zu schwache Gegner oder die Lösung zu leichter Aufgaben nicht mit ...
Ergänzungskader (EK) (Supplementary squad), nicht gerade ermunternde Wortschöpfung aus den Förderrichtlinien des DOSB. „In den Ergänzungskader (EK) können Athletinnen berufen werden, die als wichtige Trainingspartnerinnen die Leistungsentwicklung insbesondere von Olympiakaderathletinnen im Prozess der Leistungsentwicklung an einem Bundesstützpunkt wesentlich unterstützen. Für Athletinnen im Ergänzungskader stehen Fördermaßnahmen zur Absicherung des täglichen Trainingsprozesses im Vordergrund und damit vornehmlich ...
Ergänzungstraining (supplementary training), in der Sportpraxis etablierter Begriff ohne wissenschaftlichen Hintergrund, zumeist für allgemeines Training („ergänzend zum spezifischen Training“) verwendet, wie auch Ausgleichstraining oder Alternativtraining. Zudem animiert der Begriff zu einer Unterschätzung der allgemeinen Leistungsgrundlagen. Durch den systematischen langfristigen Leistungsaufbau erübrigt sich der von einer starken Spezialisierung ausgehende Begriff. Die notwendige Komplexität der Leistungsvoraussetzungen erfordert ...
Ergebnis (result) hier →Wettkampfergebnis
Ergometer (ergometer), griech. ergon „Arbeit“ und metron „Maß“; Gerät zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit bei definierter Leistung in Watt (Fahrrad) oder Geschwindigkeit (Laufband, →Strömungskanal). Ergometer werden zur Funktionsdiagnostik zumeist in Verbindung mit der Bestimmung der Sauerstoffaufnahme (Spiroergometrie) genutzt. Während in den Anfängen die Ausdauer prinzipiell mit dem Fahrradergometer überprüft wurde, werden heute vorrangig sportartspezifische Ergometer eingesetzt, ...
Ergometrie (ergometry), griech. érgon „Arbeit“ und métron „Maß“= Messung der Arbeit; Belastungsverfahren zur Einschätzung der physischen Leistungsfähigkeit mittels Ergometern im Rahmen der Leistungsdiagnostik. Dabei hat sich im Leistungssport eine stufenförmige Belastungssteigerung bis zur maximalen Ausbelastung (Mobilisation) durchgesetzt. Die Ergometrie auf Fahrrad und Laufband wird nach den Leitlinien zur Belastungsuntersuchung in der Sportmedizin durchgeführt (http://www.sportmedizin-hamburg.com/images/pdfs/LeitlinienDGSP.pdf). Die ...
Erholung (recovery; regeneration), Wiederherstellung (→Regeneration) der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (→Homöostase) nach psycho-physischer Belastung oder Krankheit/Verletzung. Das „Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub“ ist ein elementares Menschenrecht (Artikel 24 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung). Nach dem Prinzips der Einheit von Belastung und Erholung ist der Erholung ...