Zeit, amtliche
Zeit, amtliche (time, official), laut Wettkampfbestimmungen des DSV (§ 134):
- Zeit einer automatischen Zeitmessanlage, die vom Auswerter als fehlerfrei bestätigt wurde
- die vom Auswerter als fehlerfrei anerkannte Back-up-Zeit einer automatischen Zeitmessanlage, sofern keine oder eine als fehlerhaft erkannte Zeit der Zeitmessanlage vorliegt.
- eine von drei Zeitnehmern festgestellte Zeit. Hierbei werden alle Zeiten registriert und die amtliche Zeit wie folgt ermittelt: Zeigen zwei Uhren die gleiche Zeit an, gilt diese Zeit. Liegen drei unterschiedliche Zeiten vor, gilt die mittlere der festgestellten Zeiten. Ein Zielrichterentscheid bleibt hierbei unberücksichtigt.
- eine von Hand mit einer Stoppuhr registrierte Zeit, sofern sie dem Zielrichterentscheid nicht widerspricht.
Mehr zum Thema: http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/Amtliches/180220_Wettkampfbestimmungen-Fachteil_Schwimmen_2018_02_12.pdf