Begriff: Zeit, amtliche

Zeit, amtliche

Zeit, amtliche (time, official), laut Wettkampfbestimmungen des DSV (§ 134):

  1. Zeit einer automatischen Zeitmessanlage, die vom Auswerter als fehlerfrei bestätigt wurde
  2. die vom Auswerter als fehlerfrei anerkannte Back-up-Zeit einer automatischen Zeitmessanlage, sofern keine oder eine als fehlerhaft erkannte Zeit der Zeitmessanlage vorliegt.
  3. eine von drei Zeitnehmern festgestellte Zeit. Hierbei werden alle Zeiten registriert und die amtliche Zeit wie folgt ermittelt: Zeigen zwei Uhren die gleiche Zeit an, gilt diese Zeit. Liegen drei unterschiedliche Zeiten vor, gilt die mittlere der festgestellten Zeiten. Ein Zielrichterentscheid bleibt hierbei unberücksichtigt.
  4. eine von Hand mit einer Stoppuhr registrierte Zeit, sofern sie dem Zielrichterentscheid nicht widerspricht.

 

Mehr zum Thema: http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/Amtliches/180220_Wettkampfbestimmungen-Fachteil_Schwimmen_2018_02_12.pdf

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  • Erstellt am: 17. August 2017
  • Überarbeitet am: 17. Mai 2018
  • Autor: Klaus Rudolph

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