Kategorie: Trainer
Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag (work contract), Vertrag, der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Gegenstand des Arbeitsvertrages können Dienste jeder Art sein (§ 611 BGB). Für Trainer im Amateursport der Bundesrepublik sind Arbeitsverträge ein unzureichend gelöstes Problem, da Trainer angeblich wegen der freien Wahl ihrer Trainingsmethoden weisungsfrei seien (www.sportsachsen.de), was allerdings auf Lehrer auch zutreffen würde,…
WeiterlesenAufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag (termination agreement), einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstelle einer Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitnehmer kann ein Beschäftigungsverhältnis jederzeit von sich aus kündigen, muss dabei jedoch die gesetzlich, arbeits- oder tarifvertraglich geregelten Kündigungsfristen einhalten und hat dann keinen Anspruch auf eine Abfindung. (Berechtigte Frage eines Schwimmtrainers: Was ist eine Abfindung?) Der Aufhebungsvertrag…
WeiterlesenAufsichtspflicht
Aufsichtspflicht (control duty), Juristischer Fachbegriff, der am Sachverhalt der Unterlassung (§ 13 Strafgesetzbuch) festgemacht wird und sich sich auf die Verantwortung einer Person für die Sicherheit und Unversehrtheit anderer Personen (Garantenstellung) entsprechend § 832 BGB gründet. Die Aufsichtspflicht hat das Ziel, einem möglichen Schadens- oder Unfallgeschehen vorzubeugen oder im Zusammenhang mit einem Unfall stehende Folgen…
WeiterlesenAusbildung
Ausbildung (vocational education), Wissensvermittlung in dafür vorgesehenen Organisationsformen (Schule, Kurs usw.) mit zertifiziertem Abschluss, aber auch allgemein als Maßnahmen zur Verbesserung bestimmter Fähigkeiten, z.B. Ausbildung, athletische Im Sport die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen an Trainer im Rahmen des Qualifizierungssystems der DLRG oder des DOSB (→Rahmenrichtlinien für Qualifikation) unter Leitung der Sport- und Landesverbände, vornehmlich…
WeiterlesenAutorität
Autorität (authority), auf Kompetenz beruhender Führungsanspruch (→Führungskompetenz) gegenüber Personen bzw. einer Gruppe (funktionale Autorität) oder auch nur Anerkennung durch andere (persönliche Autorität). Die Autorität des Trainers beruht zunächst auf seinem sozialen Status als Leiter einer Gruppe (Trainingsgruppe, Schwimmabteilung, Förderkader, Nationalmannschaft). In dem Sinne kann er Weisungen erteilen, letztlich „Macht“ ausüben. Pädagogisch wirksamer ist aber, Autorität…
WeiterlesenBefristung (von Arbeitsverträgen)
Befristung (von Arbeitsverträgen) (Stipulation of a time limit of work contracts), zeitlich limitierter Ablauf von Arbeitsverträgen, der in der Praxis zulässig ist, wenn die Befristung in dem Beschäftigungsgebiet üblich ist und der Schwerpunkt der Tätigkeit im Leistungssport liegt. Der Befristungsgrund muss Inhalt der Vereinbarung sein. Die Befristung kann zutreffen bei projektbezogener Befristung, Saison- bzw. Arbeitsanfall,…
WeiterlesenBeobachtungsfähigkeit
Beobachtungsfähigkeit (observational ability) „das systematische und umfassende Sammeln möglichst vieler der in einer zwischenmenschlichen Situation vorliegenden Informationen sowie ihre Strukturierung entlang darin enthaltener Muster“ (Kell, 2005, S. 143). Die Beobachtungsfähigkeit des Menschen beschränkt sich nicht auf die sinnliche Wahrnehmung, sondern schließt auch seelische und geistige Wahrnehmungen mit ein. Diese korrespondieren mit der Erfahrung, die man…
WeiterlesenBeobachtungsfehler
Beobachtungsfehler (observational mistake), Fehler durch ungenaue Beobachtung, die auf Ermüdung, aber auch zu geringer fachlicher Qualifikation beruhen können und eine objektive Beurteilung gefährden. Typische Beobachtungsfehler sind: Fehler der zentralen Tendenz: unsichere Beobachter wählen bei einer Skalierung eher die Mitte als sich für die Extreme zu entscheiden, Milde Effekt: erfolgreiche Sportler werden im „besseren Licht“ gesehen,…
WeiterlesenBeschäftigung, geringfügige
Beschäftigung, geringfügige (minijob), Beschäftigungsverhältnis mit limitiertem Arbeitsendgeld bei zeitlicher Befristung (→Minijob). als geringfügig beschäftigt gilt, wer nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient oder das pro Jahr zu erwartende Entgelt 5.400 Euro nicht übersteigt. Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. →Arbeitsrecht im Sport, →Arbeitsvertrag Mustervertrag unter: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/bezahlte-mitarbeit/mustervertraege-und-vereinbarungen/geringfuegige-beschaeftigung-als-sport-uebungsleiterin/ Mehr zum Thema: http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/geringfuegige-beschaeftigung
WeiterlesenBeurteilungshilfen für Lehrer (BFL)
Beurteilungshilfen für Lehrer (BFL), auf der Grundlage der fächerübergreifenden "Allgemeinen Lernziele" aller Bundesländer entwickeltes Verfahren, womit 16 lernzielorientierte Verhaltensmerkmale aus fünf Bereichen (kognitives Verhalten, Arbeitsverhalten, emotionale Widerstände, Sozialverhalten, praktisch-motorischer Bereich) im Rahmen von Skalierungen eingeschätzt werden. Das Verfahren ist für Schüler der 3. – 11. Klasse geeignet und auf den organisierten Sport nur bedingt übertragbar.…
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