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Begriff

Beschäftigung, geringfügige

Beschäftigung, geringfügige (minijob), Beschäftigungsverhältnis mit limitiertem Arbeitsendgeld bei zeitlicher Befristung (→Minijob). als geringfügig beschäftigt gilt, wer nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient oder das pro Jahr zu erwartende Entgelt 5.400 Euro nicht übersteigt. Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. →Arbeitsrecht im Sport,  →Arbeitsvertrag

Mustervertrag unter: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/bezahlte-mitarbeit/mustervertraege-und-vereinbarungen/geringfuegige-beschaeftigung-als-sport-uebungsleiterin/

Schlagwörter

Überarbeitet am 21. März 2017Autor: Klaus Rudolph