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Begriff

Deutsche Prüfungsordnung (DPO)

Deutsche Prüfungsordnung (DPO), Zwischen den Verbänden des BFS und der Kultusministerkonferenz der Länder abgestimmte Ordnung als deutschlandweit gültiger Standard für die einzelnen Schwimmabzeichen. Die Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule unterstreichen die Bedeutung der Schwimmausbildung. (Text von Harald Rehn)

Zur DPO: https://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Fuer-Mitglieder/Ausbildung/Downloads/Deutsche_Pruefungsordnung_Schwimmen_Rettungsschwimmen.pdf

 

Verwandte Begriffe

Überarbeitet am 1. Januar 2018Autor: Klaus Rudolph

Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2018). Deutsche Prüfungsordnung (DPO). In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/deutsche-pruefungsordnung-dpo/ (abgerufen am 28. Oktober 2026).