Kultusministerkonferenz

05. Februar 2020 K 0

Kultusministerkonferenz (KMK), korrekt Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, auf der Grundlage des Grundgesetzes fußender freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Die KMK exerziert wiederholt die „Umkehr des Föderalismus“, indem Landesinteressen gegenüber Bundesinteressen dominieren und gelangt zu solchen „Fehlpässen“ wie die Rechtschreibereform.

Der Mitglieder der Kommission Sport sind die in den Ländern für den Schul- und Hochschulsport zuständigen Referatsleitern bzw. Referenten der Länder. 2007 erklärten Kultusministerkonferenz und Deutscher Olympischer Sportbunde gemeinsame Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Schulsports. Darunter:

  • Außerschulische Partner wie der organisierte Sport mit seinen Sportvereinen sollen an der Ausgestaltung eines integrativen Sportkonzeptes als Teil des Schulprogramms und der Schulentwicklung beteiligt werden
  • Die bestehenden Systeme von Talentsichtung und –förderung sind u.a. über die Weiterentwicklung von Schulen mit sportlicher Profilierung in der Kooperation von Sportverein/-verband und Schule/Schulbehörde zu erhalten und auszubauen. Insbesondere sind günstige Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit schulischer und leistungssportlicher Anforderungen herzustellen.
  • Ein wichtiges Element des Sportstudiums sollte ein Sportvereinspraktikum sein. Möglichkeiten zum Erwerb einer Qualifikation im Aus- und Fortbildungssystem des DOSB sollten nach Möglichkeit vorgesehen sein.

„Mit Bildungspolitik kann man keine Wahlen gewinnen, aber man kann mit ihr Wahlen verlieren.“ Thomas Kerstan in „Die Zeit“ 3/2018

Mehr zum Thema: https://www.kmk.org/ (Zugriff am 05.02.2020)


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