Ausschreibung

17. März 2017 A 0

Ausschreibung (invitation), Zusammenstellung aller inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung eines Wettkampfes mit folgenden Punkten. Lt. Wettkampfbestimmungen des DSV (§119 (3) von 02/2018) müssen Ausschreibungen enthalten:

  • Bezeichnung und Zeitpunkt der Veranstaltung
  • Veranstalter
  • Ausrichter
  • Anschrift der Wettkampfstätte
  • Beschreibung der Wettkampfanlage(n): Bahnlänge, Anzahl der Bahnen, Art der Trennleinen, Art der Zeitmessung, Wassertemperatur
  • Wettkampffolge und ggf. Pflichtzeiten
  • Beginn der Veranstaltungsabschnitte
  • Einschwimmzeiten
  • Teilnahmeberechtigung und ggf. -beschränkungen
  • Bestimmungen für Vor-, Zwischen- und Endläufe
  • vorgeschriebene Formulare oder Verfahren für Meldungen
  • Meldeanschrift
  • Termin für den Meldeschluss / die Zusage der Teilnahme
  • Meldegeld
  • Bestimmungen zum ENM und ggf. Ausnahmeregelungen
  • Angaben zur Ein-Start-Regel
  • Anzahl der von den teilnehmenden Vereinen zu stellenden Kampfrichter
  • Höhe der Ordnungsgebühr bei Nichtgestellung von Kampfrichtern
  • Auszeichnungen
  • Nennung des Verantwortlichen der Ausschreibung

(4) Durchführungsbestimmungen müssen darüber hinaus die Bestimmungen zum Zugang sowie einer ggf. erforderlichen Auf– und
Abstiegsregelung enthalten, sofern diese Regelung nicht an anderer Stelle bereits getroffen ist.

(5) Ausschreibungen/Durchführungsbestimmungen dürfen darüber hinaus weitere Angaben und Hinweise des Veranstalters oder Ausrichters zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung enthalten.

 


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