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Begriff

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen (implementation instructions), Bestimmungen zur Durchführung eines Wettkampfes (→Ausschreibung), die erforderlich sind, wenn die Teilnehmer an einer Wettkampfveranstaltung oder einem Wettbewerb durch das Ergebnis einer vorausgegangenen Wettkampfveranstaltung oder eines Wettbewerbs (z.B. DMS) feststehen. Durchführungsbestimmungen müssen darüber hinaus die Bestimmungen zum Zugang sowie ggf. einer erforderlichen Auf- und Abstiegsregelung enthalten, sofern diese Regelung nicht bereits an anderer Stelle getroffen ist. Weitere Details unter § 119 WB des DSV).

Quelle: http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/Amtliches/Wettkampfbestimmungen-Fachteil_Schwimmen_2018_12_14.pdf (Zugriff am 28.01.2019)

Verwandte Begriffe

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  • AusschreibungZusammenstellung aller inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen zur …
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  • ZwischenlaufQualifikationswettkampf (Qualifikation) bei größeren Teilnehmerfeldern …
  • StartrechtRecht, für einen Verein an Wettkampfveranstaltungen teilzunehmen.
  • openIm Sport gebräuchlich für uneingeschränkte Teilnahme ("offen für jeden") …
  • EinstartregelFestlegung, dass bei einem Wettkampf nur ein Start ausgeführt wird.
Überarbeitet am 7. April 2017Autor: Klaus Rudolph

Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2017). Durchführungsbestimmungen. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/durchfuehrungsbestimmungen/ (abgerufen am 7. November 2026).