Impfschutz

30. Mai 2017 I 0

Impfschutz (immunization protection), spezifische Immunität, die durch Impfung erzielt wird. Es werden aktiver Impfschutz (der Körper erzeugt die Antikörper selbst) und passiver (Antikörper werden übertragen) unterschieden. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen (Individualschutz), sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern. In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt zusammen mit der Ständigen Impfkommission (STIKO), welche Impfungen von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind. Gesetzlich Versicherte haben einen kostenfreien Anspruch auf empfohlene Schutzimpfungen, ausgenommen Schutzimpfungen für private Auslandsreisen (aus Mitteilung des Ministeriums für Gesundheit, dort auch die Liste der Schutzimpfungen: http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/frueherkennung-und-vorsorge/impfungen.html, Zugriff am 9.07.2016).

Auszug aus „swim & more“ (Furian & Gärtner, Heft 7(2015, 60-62): Grundsätzlich sollten Sportler einen Impfstatus entsprechend der aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission aufweisen. Dazu gehört insbesondere ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Masern. Darüber hinaus sind jedoch weitere Impfindikationen erwägenswert zum Schutz von Leistungssportlern mit erhöhtem Infektionsrisiko, z. B. für Hepatitis B in Kontaktsportarten, Influenza oder FSME. Das Auftreten impfpräventabler Erkrankungen könnte eine massive Beeinflussung der sportlichen Karriere zur Folge haben. Beachtenswert ist weiterhin ein Schutz gegen Hepatitis A insbesondere vor internationalen Reisen, Mumps und Varizellen. Hinweise auf eine Abschwächung der Impfwirkungen bei leistungsorientiert trainierenden Sportlern finden sich in der Literatur nicht. Weiterhin müssen mögliche Nebenwirkungen beachtet werden, um den Trainingsprozess nicht zu stören. Daher ist ein besonderes Augenmerk auf Indikation, Impfzeitpunkt und Impflokalisation zu richten. Es sollte mindestens ein Abstand von 14 Tagen zu wichtigen Wettkämpfen eingehalten werden. Im Idealfall bietet sich eine Übergangsperiode für planbare Impfungen an. Allerdings bestehen keine Hinweise auf vermehrte Impfnebenwirkungen bei körperlich aktiven Menschen. Vor internationalen Reisen, insbesondere in ressourcenarme Länder, sollte auch für Leistungssportler auf einen adäquaten Impfschutz geachtet werden. Erwägenswert könnten zusätzliche Impfungen gegen Typhus, Meningokokken-Meningitis, Gelbfieber und Tollwut, in Ausnahmefällen auch gegen Japanische Enzephalitis und Cholera sein.

Mehr zum Thema: https://www.germanjournalsportsmedicine.com/artikel-online/archiv-2014/heft-12/impfungen-bei-sportlern/ Zugriff 05.09.2019

 


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