Begriff: Schleppen der Puppe

Schleppen der Puppe

Schleppen der Puppe (manikin carry), Rettungssportliche Wettkampfdisziplin ab AK 50 über 25 m und Ausführungsbestimmung für rettungssportliche Wettkampfdisziplinen: der Kopf der Puppe muss mit mindestens einer Hand geschleppt werden, die Puppe darf nicht geschoben, d. h. der Kopf des Sportlers muss sich immer vor dem Kopf der Puppe befinden, oder geworfen werden, der Rettungssportler muss deutlich zeigen, dass beim Schleppen der Aspekt der Lebensrettung gewährleistet ist und damit die Atemwege während des Schwimmens im Wettkampf frei gehalten werden, d.h. Mund und Nase der Puppe müssen sich auf der gesamten Strecke über der Wasserlinie befinden.

(Text Harald Rehn)

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  • Erstellt am: 3. Januar 2018
  • Überarbeitet am: 16. März 2018
  • Autor: Klaus Rudolph

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