Dopingstrafen

07. April 2017 D 0

Dopingstrafen (doping punishment), Strafe bei Regelverstoß gegen die Anti-Doping-Regeln (→Doping).

Im Falle eines positiven Befundes der A-Probe wird der Sportler vom Wettkampfgeschehen gesperrt. Sollte im Schiedsgerichtsverfahren ein Dopingvergehen festgestellt werden, ist mit folgenden (in den Fachverbänden noch unterschiedlich gehandhabten) Sanktionen zu rechnen: Startverbot, Aberkennung der Wettkampfergebnisse, Rückgabe der Preise/Medaillen, Wettkampfsperre, Geldstrafe. Die WADA schlug zur Vereinheitlichung der Sanktionen bei erstem Verstoß eine zweijährige Sperre, bei zweitem Verstoß eine lebenslange Sperre vor (Clasing & Müller, 2004). Da Doping den Tatbestand des Betrugs und der Wirtschaftskriminalität erfüllt, ist auch die staatliche Gerichtsbarkeit zuständig. Deshalb hat 2015 der Bundestag das lang diskutierte Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Die neuen Regeln sehen vor, dass Doper und deren Hintermänner ab dem 1. Januar 2016 gegebenenfalls mit hohen Haftstrafen belangt werden. Große Sportverbände hatten immer wieder Bedenken gegen das Gesetz angebracht. →Anti-Dopingbeauftragter

Bei den Olympischen Sommerspielen 2016 wird erstmals eine Vertretung des Obersten Sportgerichtshof CAS mit Sitz in Lausanne über Dopingstrafen entscheiden.

Zum Anti-Doping-Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/antidopg/gesamt.pdf  (Zugriff am 25.01.2019)


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