Anti-Doping-Beauftragter (ADB)

16. März 2017 A 0

Anti-Dopingbeauftragter (ADB) (antidoping representative), vom jeweiligen Fachverband bestellter Funktionär (möglichst qualifizierter Richter), der  Ansprechpartner für Athleten und die NADA ist (NADA-Cod, Abs. 15.3). Eine Befragung durch die NADA ergab, dass auf unterschiedlichen Ebenen der Verbandsstruktur es unterschiedliche Anforderungen an die einzelnen ADB gibt (aus NADA Broschüre, Quelle s.u.).

Im DSV hat der ADB die Einhaltung der Anti-Doping Ordnung (ADO) und der Anti-Doping Bestimmungen zu überwachen und  die durch die ADO zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Er leitet das Anti-Doping Referat und koordiniert die aufkommenden Verwaltungsthemen gemeinsam mit dem Leistungssport und der NADA sowie den anderen Gremien im DSV. Er ist Ansprechpartnerin für die Beauftragten der Landesschwimmverbände (LSV) und setzt das Thema Prävention im DSV um. Er ist unabhängig und Weisungen des nationalen Sportfachverbandes und seiner Organe nicht unterworfen (http://www.dsv.de/der-dsv/organisation/staendige-beauftragte/). →Doping, Dopingliste, NADA

 

Mehr zum Thema: Broschüre der NADA für den Anti-Doping-Beauftragten (https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/docs/ADB-Broschuere.pdf)


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