Aufhebungsvertrag

16. März 2017 A 0

Aufhebungsvertrag (termination agreement), einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstelle einer Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitnehmer kann ein Beschäftigungsverhältnis jederzeit von sich aus kündigen, muss dabei jedoch die gesetzlich, arbeits- oder tarifvertraglich geregelten Kündigungsfristen einhalten und hat dann keinen Anspruch auf eine Abfindung. (Berechtigte Frage eines Schwimmtrainers: Was ist eine Abfindung?) Der Aufhebungsvertrag sollte nicht übereilt unterschrieben werden, bevor nicht die weitere berufliche Karriere geplant wurde. Ist mit Arbeitslosigkeit zu rechnen, sollte ein Aufhebungsvertrag in der Regel nicht geschlossen werden, weil mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld gerechnet werden muss. Über lange Zeit unzureichende sportliche Ergebnisse berechtigen nicht zur Kündigung (falls die Arbeit des Trainers nicht zu beanstanden ist), aber im gegenseitigen Einvernehmen zum Aufhebungsvertrag. →Befristung, →Arbeitsvertrag,

Exkurs: „Ein bedeutendes Ziel der Leistungssportreform ist natürlich auch, die Situation der Trainer zu verbessern. Um Klarheit zu haben, wurde vom Bundesministerium des Inneren eine Studie bei der Deutschen Sporthochschule in Auftrag gegeben. Nachdem nun die Ergebnisse dieser Untersuchung vorlagen, wurde eine „AG Mustervertrag“ installiert, die verbesserte Rahmenbedingungen für Trainer konkret ausarbeitet. Dabei geht es u.a. um flexible Vergütung sowie arbeitsrechtskonforme Gestaltung der Verträge, so dass auch Arbeitszeiten und der Arbeitsschutz Berücksichtigung finden.“ (antwort des DOSB auf Fragen zur Leistungssportreform). Übrigens – darauf warten die Trainer in der Bundesrepublik über 50 Jahre!

„Das Komitee ist eine Sackgasse, in die Ideen hineingelockt und dann in Ruhe erdrosselt werden“ Abraham Lincoln (1809 – 1865) 16. Präsident der USA

Mehr zum Thema: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag.html


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