Begriff: Beschäftigung, geringfügige

Beschäftigung, geringfügige

Beschäftigung, geringfügige (minijob), Beschäftigungsverhältnis mit limitiertem Arbeitsendgeld bei zeitlicher Befristung (→Minijob). als geringfügig beschäftigt gilt, wer nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient oder das pro Jahr zu erwartende Entgelt 5.400 Euro nicht übersteigt. Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. →Arbeitsrecht im Sport, Arbeitsvertrag

Mustervertrag unter: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/bezahlte-mitarbeit/mustervertraege-und-vereinbarungen/geringfuegige-beschaeftigung-als-sport-uebungsleiterin/

Mehr zum Thema: http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/geringfuegige-beschaeftigung

Schlagwörter für diesen Suchbegriff:

  • Erstellt am: 21. März 2017
  • Überarbeitet am: 14. November 2018
  • Autor: Klaus Rudolph

Hinterlassen Sie den ersten Kommentar