Gegenwirkungsgesetz

21. Mai 2017 G 0

Gegenwirkungsgesetz (interaction law), das dritte NEWTONsche Grundgesetz: “Die Wirkung ist stets der Gegenwirkung gleich“ (actio-reactio Prinzip), d.h. die Kraft, die erforderlich ist, den eigenen Körper oder einen Gegenstand zu bewegen, erzeugt eine Gegenkraft. Antriebskonzept, konventionelles, Bewegungsgesetz, →Impulserhaltungssatz

Beispiel aus dem Wasserspringen: Bei verschiedenen Technikvarianten des Wasserspringens vergrößert sich der Gesamtkörperdrehwinkel gemäß dem Drehimpulserhaltungssatz bis zum vollständigen Eintauchen weiter, einzelne Körperteile ändern jedoch ihre Lage im Raum bei bestimmten Ausführungen zeitweise nicht oder nur geringfügig. Deshalb haben wir es hier mit „Gegenwirkungen“ im physikalischen Sinne zu tun (Köthe, 1993).

Im Schwimmen beruht das Widerstandskonzept als klassische Antriebstheorie auf dem actio-reactio-Prinzip. Dabei werden die antreibenden Stützreaktionen als „Abstoß vom Wasser“ verstanden (Hochmuth, 1982). Der Antrieb im Schwimmen wird aber heutzutage mit mehreren Konzepten erklärt (→Bernoulli– und →Vortexkonzept). Reischle (2015) löst das für und wider dieser Konzepte elegant mit seinem differenzierten Antriebskonzept auf, wonach die Antriebswirkung bei den Zug-Druck- und Schlagaktionen mit verschiedenen Antriebskonzepten erklärt werden kann (S. 49).


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