Meldegeld

03. Juli 2020 M 0

Meldegeld (reporting money), Betrag, der vom Veranstalter eines Wettkampfes erhoben werden kann und dessen Zahlung in Verbindung mit der Meldung zur Teilnahme am Wettkampf berechtigt. DSV und LSV können eine Höchstgrenze für ihren Zuständigkeitsbereich festsetzen. Bei amtlichen Veranstaltungen kann der Veranstalter ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) fordern, wenn Meldungen oder Zusagen zur Teilnahme nicht erfüllt oder in der Ausschreibung festgesetzte Pflicht- oder Qualifikationsnormen nicht erreicht wurden. Die Höhe des ENM ist mit der Ausschreibung mitzuteilen. (§ 14 WB des DSV). →http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/dsv/service/regelwerke/WB_AT_Stand_03_10_2019pdf.pdf – Zugriff 3.07.20

 


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