Meldung

03. Juli 2020 M 0

Meldung (advice), verbindliche Mitteilung über die beabsichtigte Teilnahme an einem Wettkampf auf amtlichem Formular (Meldebogen, Startkarte, Meldeliste), das mit Schreibmaschine oder in Druckschrift leserlich ausgefüllt werden muss. Es ist auch die computergestützte Datenübermittlung nach DSV-Standard möglich. Eine vollständige Meldung muss enthalten:
• die vollständig ausgefüllte Meldeliste bzw. Startkarten, alternativ die EDV-Meldeliste nach DSV-Standard,
• den vom Verein unterzeichneten Meldebogen,
• das Meldegeld oder den Nachweis der Zahlung, sofern nicht anders in der Ausschreibung festgelegt.
Per EDV übermittelte Meldungen sind ohne Unterschrift und als verbindliche Erklärung zur Sportgesundheit nach WB-AT § 7 vom Ausrichter zu akzeptieren. Mit der Meldung. ist eine Meldezeit abzugeben, die in den letzten 12 Monaten vor Abgabe der Meldung erreicht wurde. Der Meldetermin ist einzuhalten. Wird eine Meldung bis zum Meldetermin widerrufen, braucht kein Meldegeld gezahlt werden. Dem meldenden Verein ist die Meldung zu bestätigen. Alle Meldungen sind durch den Veranstalter in einem Meldeergebnis zu erfassen. (§ 120 WB des DSV)→http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/Amtliches/WB-FT_SW_20190309.pdf – Zugriff 3.07.20


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert