Volljährigkeit

12. August 2017 V 0

Volljährigkeit (age of majority), umgangssprachlich auch Mündigkeit. Der Jugendliche wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig und erhält fortan das aktive und passive Wahlrecht, die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit sowie die vollständige Strafmündigkeit. Damit tritt uns– zumeist beim Übergang vom Anschluss– in das Hochleistungstraining – ein (zumindest juristisch) „neuer“ Sportler gegenüber, der über wesentlich mehr Entscheidungsfreiheit verfügt, was der verständnisvolle Trainer respektiert. Das verlangt aber auch Verständnis von allen Seiten und ist nicht einfach damit getan, den Schalter auf „Erwachsenenmodus“ umzustellen. Plötzlich „Erwachsener“ zu sein entbindet nicht von den Pflichten im elterlichen Haushalt (oder Internat) und in der Trainingsgruppe.

 

Exkurs: Während der Deutsche Bundestag am 22. März 1974 mit großer Mehrheit das Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre senkte (in der DDR übrigens seit 1950), zählen im DSV die 19Jährigen immer noch zu den Junioren. Hinken wir hinterher?

 


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert