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Begriff

Ausrichter

Ausrichter (organizer) Person oder Institution, die eine Veranstaltung ausrichtet

Laut WB des DSV ist derjenige „Ausrichter, der die Durchführung der Wettkampfveranstaltung vor Ort organisiert und sicherstellt. Grundsätzlich ist jeder Veranstalter auch Ausrichter, es sei denn, es werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.

Soweit die Fachsparten des DSV, der LSV und deren Untergliederungen ihre Wettkampfveranstaltungen nicht selbst ausrichten, kann die Ausrichtung durch entsprechende Vereinbarung auf Dritte übertragen werden“ (WB des DSV, AT, § 9, Stand 11/2018).

Verwandte Begriffe

  • WettkampfveranstaltungLt.
  • FachsparteUntergliederung der Führungsorgane eines Dachverbandes.
  • AusschreibungZusammenstellung aller inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen zur …
  • MeldungVerbindliche Mitteilung über die beabsichtigte Teilnahme an einem Wettkampf auf amtlichem …
  • RückenstarthilfeStarthilfe aus einer beweglichen Fußleiste …
  • VeranstalterDerjenige, in dessen Namen, in dessen Auftrag oder auf dessen Veranlassung eine …
  • WettkampfprotokollNiederschrift aller Ergebnisse eines Wettkampfes …
Überarbeitet am 17. März 2017Autor: Klaus Rudolph

Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2017). Ausrichter. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/ausrichter/ (abgerufen am 4. November 2026).