Wettkampfprotokoll

15. Oktober 2022 W 0

Wettkampfprotokoll (competition protocol), Niederschrift aller Ergebnisse eines Wettkampfes, die beim Wettkampf mit Zeitpunkt des Aushanges zu veröffentlichen ist, da innerhalb von 30 Minuten Einspruch erhoben werden kann. Das Wettkampfprotokoll muss enthalten:

  • Bezeichnung, Datum und Anfangszeiten der Veranstaltung,
  • Ort der Wettkampfstätte,
  • Veranstalter und Ausrichter,
  • Beschreibung der Wettkampfanlage mit Bahnlänge, Wassertemperatur und Art der Zeitmessung,
  • Namen der teilnehmenden Vereine mit ID-Nummer und LSV-Kennziffer, bei ausländischen Teilnehmern die Nation,
  • Anzahl der Einzel- und Staffelmeldungen (Wettkampfmeldung) je Verein und Kampfgericht.
  • Es sind die vollständigen Ergebnisse aufzunehmen: Wettkampfart, Wettkampfstrecke (ggf. Pflichtzeit), Platzierung mit Personen-ID, Name, Vorname, Geburtsjahrgang (bei Masters zusätzlich Altersklasse), Verein/SG, Vereins ID und die erreichte Zeit. Bei Staffeln werden die Schwimmer unter dem Vereinsnamen mit den Zwischenzeiten aufgeführt. Beim Ausdruck kann auf die ID-Nummern verzichtet werden. Ab 200m-Strecken sind alle 100m-Zwischenzeiten in das Wettkampfprotokoll aufzunehmen (außer 200L). Schwimmer, die disqualifiziert wurden oder aufgegeben haben, sind ohne Zeit/Platz in das Protokoll aufzunehmen; Grund und Zeitpunkt der Bekanntgabe sind zu vermerken. Das betrifft auch Schwimmer, die nicht zum Wettkampf angetreten sind oder abgemeldet wurden. Verstöße gegen die WB, die Ordnungs- oder Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben können, sind ebenfalls mit den vom Schiedsrichter ausgesprochenen Maßnahmen aufzunehmen, ebenso Einsprüche.
  • Schiedsrichter und Protokollführer haben das Wettkampfprotokoll unter Angabe des Endes der Veranstaltung zu unterschreiben. Der Ergebnisdienst per Internet sowie die Veröffentlichung vom Protokoll und Ergebnisdatei im DSV-Format bedürfen dieser Unterschrift/Freigabe durch den Schiedsrichter nicht.
  • Von jeder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung im Schwimmen den in § 14 Abs. 3 WB-AT genannten Stellen (Personen) eine Protokolldatei nach dem jeweils gültigen DSV-Standard zu übersenden. Dem für diese Wettkampfveranstaltung zuständigen Fachwart ist innerhalb von drei Tagen nach Wettkampfende das vollständige Protokolloriginal zu übersenden. Die weitere Abgabe und Versand von Protokollen und Protokolldateien an die Vereine und sonstigen Verbandsstellen sind von der ausschreibenden Stelle in der Ausschreibung festzulegen. Die Protokollunterlagen sind vom Veranstalter im Original sechs Monate aufzubewahren. (Abschnitt VI/§135-138 WB des DSV, Stand vom 01.05.2018)

Ein Ansatz der Vereinheitlichung in der Datenerfassung für Melde– und Ergebnislisten sowie für die Erstellung der Bestenlisten ist im DSV ab dem 01. Januar 2023 der neue Standard DSV-7 (https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/Amtliche_Mitteilungen/DSV_Standard07_rot_markiete_Aenderungen.pdf – Zugriff 15.10.22)

 


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert