Begriff: Kampfgericht

Kampfgericht

Kampfgericht (referees board; jury), Aus selbstständigen und voneinander unabhängig agierenden Kampfrichtern zusammengesetztes Gremium, das Wettkämpfe auf der Grundlage der Wettkampfbestimmungen (Kampfrichterordnung) leitet und das Ergebnis feststellt. Das Kampfgericht bei Schwimmwettkämpfen muss mindestens aus den folgenden Kampfrichtern bestehen: 1 Schiedsrichter, 1 Starter (gleichzeitig Schwimmrichter), 3 Zielrichter (davon ein Zielrichterobmann), 1 Zeitnehmerobmann, 1 Zeitnehmer je Bahn, 1 Wenderichter für zwei Bahnen (einer davon Wenderichterobmann), 1 Protokollführer, 1 Schwimmrichter, 1 Sprecher, 1 Auswerter. Bei Meisterschaften wird das Kampfgericht um 1 Schiedsrichter, 2 Zielrichter, 2 Reservezeitnehmer, 1 Schwimmrichter, 1 Wenderichterobmann erweitert. (http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/Amtliches/WB-FT_SW_20190309.pdf – Zugriff 4.11.2019)

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  • Erstellt am: 6. Juni 2017
  • Überarbeitet am: 4. November 2019
  • Autor: Klaus Rudolph

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