Einstartregel (one starting rule), Festlegung, dass bei einem Wettkampf nur ein Start ausgeführt wird. Diese Regelung hat der Veranstalter in die Ausschreibung aufzunehmen (§ 125 (6) WB Schwimmen des DSV). Durch die Einstartregel wird ein zügigerer Ablauf von Wettkämpfen gesichert. Fehlstarts werden in dem Fall erst nach dem Rennen geahndet.
Begriff
Einstartregel
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Schlagwörter
Zitiervorschlag
Rudolph, K. (2017). Einstartregel. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/einstartregel/ (abgerufen am 7. November 2026).