Hightech-Schwimmanzüge
Hightech-Schwimmanzüge („LZR-Racer“), mit Kunststoff beschichtete Vollkörper Anzüge, die in den Jahren 2008/2009 zu einer wahren Flut von Weltrekorden im Schwimmen führten. Ihre Vorteile waren begründet durch:
- Kompression (Verbesserung der elastischen Eigenschaften der Muskulatur und Unterstützung des venösen Blutrücklaufs)
- Körperform (Querschnittsverringerung und Festigkeit der Oberfläche)
- Materialeigenschaft (elastische Bänder zur Unterstützung der Teilkörperbewegung)
- geringere Wirbelbildung durch Teflonbeschichtung (Witt, Küchler & Graumnitz, 2010).
Nach Protesten selbst aus den Reihen der Sportler und Trainer gegen das „textile Doping“ beschloss die FINA, diese „Schwimmkondome“ ab 1. Januar 2010 zu verbieten. Im Detail:
- Schwimmanzüge dürfen aus einem oder zwei Teilen bestehen und nur bis zu den Knien reichen.
- Schwimmanzüge für Männer dürfen nicht oberhalb des Bauchnabels enden.
- Schwimmanzüge für Frauen dürfen Nacken und Schultern nicht bedecken.
- Während des Wettkampfs darf nur ein Schwimmanzug getragen werden. Es ist nicht erlaubt, zwei oder mehr Schwimmanzüge übereinander zu tragen.
- Reißverschlüsse sind nicht erlaubt.
- Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem, durchlässigem Gewebe beschaffen sein.
Quelle: http://www.fina.org/content/fina-approved-swimwear – Zugriff 15.07.2019