Hightech-Schwimmanzüge

25. Mai 2017 H 0

Hightech-Schwimmanzüge („LZR-Racer“), mit Kunststoff beschichtete Vollkörper Anzüge, die in den Jahren 2008/2009 zu einer wahren Flut von Weltrekorden im Schwimmen führten. Ihre Vorteile waren begründet durch:

  1. Kompression (Verbesserung der elastischen Eigenschaften der Muskulatur und Unterstützung des venösen Blutrücklaufs)
  2. Körperform (Querschnittsverringerung und Festigkeit der Oberfläche)
  3. Materialeigenschaft (elastische Bänder zur Unterstützung der Teilkörperbewegung)
  4. geringere Wirbelbildung durch Teflonbeschichtung (Witt, Küchler & Graumnitz, 2010).

Nach Protesten selbst aus den Reihen der Sportler und Trainer gegen das „textile Doping“ beschloss die FINA, diese „Schwimmkondome“ ab 1. Januar 2010 zu verbieten. Im Detail:

  • Schwimmanzüge dürfen aus einem oder zwei Teilen bestehen und nur bis zu den Knien reichen.
  • Schwimmanzüge für Männer dürfen nicht oberhalb des Bauchnabels enden.
  • Schwimmanzüge für Frauen dürfen Nacken und Schultern nicht bedecken.
  • Während des Wettkampfs darf nur ein Schwimmanzug getragen werden. Es ist nicht erlaubt, zwei oder mehr Schwimmanzüge übereinander zu tragen.
  • Reißverschlüsse sind nicht erlaubt.
  • Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem, durchlässigem Gewebe beschaffen sein.

Quelle: http://www.fina.org/content/fina-approved-swimwear – Zugriff 15.07.2019


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