Hilfestellung

25. Mai 2017 H 0

Hilfestellung (assistance), im Sport Sicherheitsmaßnahme des Lehrers/Trainers zur Verhinderung von Unfällen und Verletzungen bei bei der Ausübung sportlicher Handlungen der ihnen anvertrauten Schüler/Sportler. „Einbezogen ist dabei auch eine langfristige Erziehung der Sportler zu einer selbstständigen Hilfeleistung im Rahmen seiner Möglichkeiten. Die aktive Bewegungshilfe ist durch das direkte Eingreifen des Helfers in den Bewegungsvollzug gekennzeichnet. Diese Hilfe dient der Bewegungsunterstützung und Bewegungsführung. Solange Anfänger nicht in der Lage sind, die Bewegung alleine zu Ende zu führen, trägt die Hilfe zur Bildung und Präzisierung der richtigen Bewegungsdurchführung bei. Im weiteren Verlauf der Lernprozesse ist die Intensität der Bewegungshilfe allmählich herabzusetzen, bis sie schließlich in eine bewegungsbegleitende Sicherung übergeht. Der Helfer beschränkt sich auf ein „Mitgehen“, er greift nur im Notfall ein.“

(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Informationen – Sicherheit im Schulsport, 1997).

Das betrifft im Schwimmen vorrangig die Anfängerausbildung, einschließlich der Unterweisung in den Übungsbetrieb einbezogener Eltern, und das Landtraining. →Aufsichtspflicht, →Rettungsfähigkeit

Mehr zum Thema in Sicherheitsmaßnahmen beim Schwimmen: https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/schulsportentwicklung/pdf/855.pdf– Zugriff 15.07.2019


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