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Begriff

Starter

Starter (starter), Kampfrichter, der sichert, dass die Schwimmer auf der Grundlage der Wettkampfbestimmungen (§125, Start) starten. Dazu hat er eine Position einzunehmen, von der aus er eine unversperrte Sicht auf die Schwimmer hat und das Startkommando und -signal von den Zeitnehmern und Schwimmern gut wahrgenommen werden kann. 
„- Der Starter hat die Kontrolle über die Startabfolge, nachdem der Schiedsrichter ihm diese
übergeben hat, solange bis der Start vollzogen wurde.
– Der Starter muss dem Schiedsrichter die Sportler melden, die den Start verzögern, einer
Anweisung absichtlich nicht folgen oder sich sonst beim Start nicht korrekt verhalten. Diese Sportler
können durch den Schiedsrichter disqualifiziert werden.„
(§107 der WB des DSV, Stand: 02.10.24)

Quelle:  https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/Amtliche_Mitteilungen/WB_Fachteil_Schwimmen_2024.pdf

Verwandte Begriffe

  • KampfrichterQualifizierter (lizenzierter) Unparteiischer …
  • StartkommandoAufforderung zum Start.
  • SchiedsrichterKampfrichter mit besonderer Qualifikation und Verantwortung bei der Leitung …
  • StartBeginn einer Aktion, auch Bezeichnung für den Ort, wo gestartet wird.
  • AusgangsstellungPosition vor Beginn einer Übung (Sport) oder eines Angriffs (Militär).
  • FehlstartIm Wettkampf starten vor dem Startsignal.
  • FehlstartleineLeine im Abstand von 15m zur Startbrücke …
  • KampfgerichtAus selbstständigen und voneinander unabhängig agierenden Kampfrichtern …
Überarbeitet am 2. Oktober 2024Autor: Klaus Rudolph

Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2024). Starter. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/starter/ (abgerufen am 10. Oktober 2026).