Kinderrechte
Kinderrechte (child rights), laut Grundgesetz haben Kinder ab der Geburt (§1 BGB) das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Menschenwürde, der Unverletzlichkeit der Person und der Freiheit sowie auf die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen (→Koedukation), weiter ein Namensrecht, Recht auf Staatsangehörigkeit, Eigentums- und Erbrecht. Lt. UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf Gleichbehandlung, auf besondere Unterstützung bei Behinderung, auf Ruhe und Freizeit. →Kindeswohl
Mitgliedschaft und Training des Kindes im Sportverein darf nicht mit diesen Rechten kollidieren, d.h. alle Maßnahmen müssen vorrangig im Interesse des Kindeswohls (allerdings juristisch schwammiger Begriff) und weniger von Eltern oder Trainer liegen. Das Kind soll weder unerfüllte Träume der Eltern verwirklichen noch dem Ehrgeiz von Trainer oder Funktionären unterliegen. Es sind immer Grundbedürfnisse und Grundrechte des Kindes in ihrer Einheit zu achten. Kinder- und Elternrechte können dabei zwar ein Spannungsfeld sein, aber kein Gegensatz. „An die Stelle der Unterordnung des Kindes unter den Willen und die Macht der Eltern tritt eine Beziehung auf der Basis gleicher Grundrechte, in der die Würde und die Rechte des Kindes neben denen der Erwachsenen einen selbstverständlichen Platz einnehmen…Dieser Perspektivenwechsel darf aber nicht zur Folge haben, tatsächlich bestehende Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern einfach einzuebnen: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Auf Grund ihres Alters, auf Grund ihrer sich noch entwickelnden körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Möglichkeiten bedürfen Kinder des besonderen Schutzes und der besonderen Fürsorge. Kinder brauchen eigene Kinderrechte. Sie brauchen ein Recht auf Kindheit, und zwar auf einen Schon- und Spielraum, in dem Verantwortlichkeit wachsen und eingeübt werden kann.“ (Maywald, J.: Kindeswohl und Kindesrechte. http://www.grosseltern-initiative.de/urteile/Kindeswohl%20und%20Kindesrechte.pdf, Zugriff am 24.07.2016)
Exkurs: Die internationale Diskussion, den Kinder- und Jugendsport im Sinne einer Primärprävention zu verstehen und umzusetzen sowie die grundlegende Verankerung von Kinderrechten zur Absicherung grundlegender Normen und Werte könnte auch in Deutschland einen Beitrag leisten, die Grundsatzfrage einer Sozialisation und Erziehung im und durch den Sport neu zu stellen. (Schmidt et al.: Dritter Deutscher Kinder- und Jugendsportbericht. Kinder- und Jugendsport im Umbruch, Hofmann-Verlag 2015)
„Kinder, die man nicht liebt, werden Erwachsene, die nicht lieben“ Pearl S. Buck (1892-1973) US-amerikanische Schriftstellerin