Pflicht
Pflicht (obligation), was man aus moralischen oder rechtlichen Gründen tun muss. Sie unterscheidet sich vom Zwang, indem sie auf einem gesellschaftlichen, rationalen oder ethischen Diskurs einschließlich Findung eines Konsenses beruht (Wikipedia). Im Sport auch für Übungen, deren Ausführungen vorgeschrieben sind (im Unterschied zur Kür).
Die haupt- oder nebenamtliche Mitarbeit in Einrichtungen oder Organisationen des Sports gewährt Rechte und erfordert Pflichten, die in Arbeitsverträgen (Honorarverträgen) fixiert sind. Auch der Sportler ist verpflichtet, sich an die Regeln seiner Sportart (→Wettkampfbestimmungen), die Statuten von Verband und Verein zu halten. So hat er z.B. die Pflicht, Änderungen der Anschrift sofort der NADA mitzuteilen.
Im Sinne des Arbeitsrechts ist der Trainer (zu weitaus mehr als nur zur Aufsicht) verpflichtet,
• die vertraglich geregelte Arbeitsleistung zu erbringen,
• interne Daten zu schützen,
• fremde Geheimnisse für sich zu behalten (Schweigepflicht lt. § 203 StGB),
• Erkrankungen unverzüglich zu melden,
• Arzttermine mit den beruflichen Aufgaben abzustimmen,
• Schäden vom Arbeitgeber abzuwenden,
• Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen und
• politisch enthaltsam (während der Arbeit und keine Angehörigkeit zu extremen Gruppen) zu sein.
„Ich schlief und träumte, das Leben sei Freude. Ich erwachte und sah, das Leben war Pflicht. Ich handelte, und siehe, die Pflicht war Freude.“ Rabindranâth Tagore (1861 – 1941) Bengalischer Dichter