Sicherheitsmaßnahmen

09. Februar 2024 S 0

Sicherheitsmaßnahmen (safety measures), lat. sēcūrus „sorglos“; allgemein Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen oder Sachen im öffentlichen Leben, während der Arbeit, im Straßenverkehr usw.

Auf der Grundlage gesetzlicher Reglungen der Fürsorge und Aufsichtspflicht durch den Trainer zu treffende Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Training, die weitgehend dem Schulsport entlehnt sind, wie z.B.:

  • der Trainer soll als erster die Sportstätte betreten und als letzter verlassen;
  • Sportstätte und Geräte sind auf Sicherheit zu überprüfen;
  • die Sportler haben sportgerechte und den Sicherheitsanforderungen genügende Kleidung zu tragen;
  • Gegenstände, die beim Training behindern (Uhren, Ketten usw.) sind abzulegen;
  • lange Haare sind so zu binden, dass Verletzungen ausgeschlossen sind;
  • die Übungen sollten dem Entwicklungsstand der Sportler entsprechen;
  • Hilfestellung durch Trainer oder beauftragte Sportler ist zu gewähren.

Schwimmtraining setzt beim Trainer die Rettungsfähigkeit voraus usw.  → www.sportunterricht.de

Mehr zum Thema (Sicherheitsmaßnahmen im Sportunterricht): https://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-und-gesundheitsfoerderung/erlass-sicherheitsfoerderung-im-schulsport/faq.html – Zugriff 9.02.24


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