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Begriff

Verbandstag

Verbandstag (des DSV) (open conference), oberstes und allein Satzung gebendes Organ des DSV. Auf dem Verbandstag werden die Mitglieder der Landesschwimmverbände durch bevollmächtigte Delegierte vertreten. Die Mitglieder regeln das Verfahren zur Wahl ihrer Delegierten, deren Amtsdauer und die von den Delegierten jeweils vertretene Stimmenzahl selbst. Ein Delegierter kann jedoch nicht mehr als zehn Stimmen auf sich vereinen (§8 DSV-Satzung) usw. s.u.

Geschäftsordnung (vom 2.05.1998): http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/dsv/service/regelwerke/Geschaeftsordnung__1998_.pdf

 

Verwandte Begriffe

Überarbeitet am 11. August 2017Autor: Klaus Rudolph

Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2017). Verbandstag. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/verbandstag/ (abgerufen am 29. Oktober 2026).