Rechtsordnung

25. Oktober 2022 R 0

Rechtsordnung (legal system), Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum gültigen Rechtsnormen mit dem Grundgesetz als Basis, wobei das Europarecht immer größeren Einfluss gewinnt. Im Gegensatz zu Familienrecht, Erbrecht usw. gibt es in Deutschland kein Sportrecht.  Aber mit ihren Satzungen verfügen die Organisationen im deutschen Sport (Verbände, Vereine) jeweils über eine Rechtsordnung.

Im DSV sind Rechtsordnung und Antidopingbestimmungen Teil der Satzung. Die Rechtsordnung, der allgemeine Teil der Wettkampfbestimmungen und die dazu gehörenden Änderungen werden an Stelle des Verbandstages vom Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen beschlossen (§25 DSV-Satzung). Die aktualisierte Rechtsordnung ist auf der Website des DSV abrufbar (s.u.).

Exkurs: „Sportlerinnen und Sportler wie auch Sportorganisatoren wurden zunehmend zu Wirtschaftsunternehmen, die damit auch immer mehr mit rechtlichen Bedingungen konfrontiert sind, die weit über das Sportverbandsrecht hinausgehen. Ein dabei immer stärker beachtetes und sowohl im Sport, aber auch in Rechtskreisen (durchaus kontrovers) diskutiertes Thema ergibt sich aus dem Zwiespalt zwischen dem Wettbewerbscharakter des Leistungssports einerseits und der zentralistischen, nicht selten nach einer Monopolstellung strebenden Organisationsform im nationalen und internationalen Sport, gerade wenn es um die (medial und finanziell) attraktivsten Sportveranstaltungen geht. Der Sport, vertreten durch seine nationalen und internationalen Dachorganisatoren möchte hier keinen unauflösbaren Widerspruch sehen, sondern argumentiert mit den dem Sport immanenten Besonderheiten. Das europäische Kartellrecht hält dem entgegen, dass sich der Sport inzwischen deutlich über die Grenzen dieser akzeptablen „Besonderheitsgrenzen“ hinausbegeben hat und sich auch mit vergleichbaren Geschäftsfeldern rechtlich messen lassen muss. Gleichzeitig wird registriert, dass der Sport keiner einheitlichen Definition sozialer und gesellschaftlicher Funktionen des Spitzensports folgt, die auf Besonderheiten des Spitzensports beruhen und die seine Sonderbehandlung und eine entsprechend differenzierte, eigene Gesetzlichkeit erfordern würden.“ (Hail, J. 2014). 

Mehr zum Thema: Rechtsordnung des DSV in der Fassung vom 3.10.2019: https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/dsv/service/regelwerke/2020-01-13_RO_Fassung_vom_03.10.2019.pdf – Zugriff 25.10.22


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