Versicherung

11. August 2017 V 0

Versicherung (insurance), Nach Definition des BVG liegt ein Versicherungsgeschäft vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen versprochen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/versicherung.html).

Im Sport sind in der Regel die Mitglieder aller einem Landessportbund angeschlossenen Vereine versichert. Der Versicherungsschutz besteht für die Mitglieder bei allen sportlichen Aktivitäten, Vorstands- und Ausschusssitzungen, Mitgliederversammlungen, Lehrgängen, Tagungen und Seminaren, gesellschaftlichen oder geselligen Veranstaltungen des Vereins, Verbandes etc. Seit 2005 können ferner alle gemeinnützigen Vereine ihre gewählten Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte und Abteilungsleiter bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichern (2005 Beitrag von 2,73 €/Jahr). Es empfiehlt sich, die Modalitäten vor Ort zu prüfen, s. auch: www.bmgs.bund.de/deu/gra/puplikationen/p_22.cfm

 

Mehr zum Thema: https://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/versicherungen/2901221-2625503-sportlerversicherungen-welchen-schutz-ak.html


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert