Vorsatz

12. August 2017 V 0

Vorsatz (mens rea), in der Psychologie auf einen Willensbeschluss (Wille) beruhende feste Absicht zur Ausführung einer bestimmten Handlung (DORSCH-Lexikon, 2004).  Die Bildung eines Vorsatzes erhöht die Wahrscheinlichkeit des Handelns. Nach deutschen Strafrecht beschreibt Vorsatz das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestands (§ 276 BGB). Der „Vorsatz“ spielt eine besondere Rolle bei der Ahndung von Dopingvergehen, indem sich Sportler, die vorsätzlich gedopt an einem Sportwettkampf teilnehmen, durch das jüngst in Kraft getretene Anti-Doping-Gesetz (kurz ADG) strafbar machen.

Exkurs: Erinnert sei an den Dopingfall der Biathletin Sachenberger-Stele. Deren Anwälte hatten den Vorwurf von bewusstem oder «gar vorsätzlichem» Doping bestritten. Die Biathletin war bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi positiv auf das Stimulanzmittel Methylhexanamin getestet und aus den Ergebnislisten gestrichen worden. Da angeblich kontaminierte Nahrungsergänzungsmittel verabreicht wurden, ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen „Unbekannt“. Dazu heißt es in den Anti-Doping-Bestimmungen (Artikel 2/1): Es ist die persönliche Pflicht eines jeden Athleten dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Substanzen in seinen Körper gelangen. Athleten sind für jede  verbotene Substanz oder ihre Metaboliten oder Marker verantwortlich, die in ihrer Probe gefunden werden. Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder bewusster Gebrauch auf Seiten des Athleten nachgewiesen wird, um einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gemäß Artikel 2.1 zu begründen.“

 

Guter Vorsatz = Ein Startschuss, dem meist kein Rennen folgt. Siegfried Lowitz (1914-1999) Deutscher Schauspieler

 


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert