Wettkampflizenz

15. August 2017 W 0

Wettkampflizenz (competitions license), Erlaubnis an Wettkämpfen teilzunehmen. Lt. WB-AT §1 richtet der DSV eine Lizenzstelle zur Bearbeitung der in Wettkampfbestimmungen festgelegten Lizenzangelegenheiten ein. Ein Schwimmer darf im DSV nur an Wettkämpfen teilnehmen, wenn er im Lizenzregister eingetragen ist und (ab dem 10. Lebensjahr) die Jahreslizenz für das laufende Kalenderjahr gezahlt hat. Mit der Eintragung in das Lizenzregister hat der Schwimmer schriftlich zu erklären, dass er die Wettkampfbestimmungen, die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen und die Rahmenordnung des DSV anerkennt. Detaillierte Ausführungen in den WB-AT/§ 5-7 und § 21/22.:http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/dsv/service/regelwerke/180320_Wettkampfbestimmungen-AT_2017_2018_02_26_mit_Aenderungen_wg__GSG_Urteil.pdf


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