Wenderichter

02. Oktober 2024 W 0

Wenderichter (turn judge), Kampfrichter, der selbstständig und unabhängig die regelgerechte Durchführung der Wende bei Schwimmwettkämpfen kontrolliert. „Sein Aufgabenbereich fängt mit dem Beginn des letzten Armzugs vor der Wende an und endet mit der Vollendung des ersten Armzuges nach der Wende. Beim Brustschwimmen endet der Aufgabenbereich mit Vollendung des zweiten Armzuges nach
der Wende. Erfolgt der Start von der Wendeseite gilt für den Wenderichter § 112 (4) Satz 2 WB-FT
SW analog.
Er hat bei Einzelwettkämpfen von 800 m an den Sportler über die Anzahl der noch zu
schwimmenden Bahnen durch Bahnenzähltafeln zu informieren. Die Bahnenzähltafeln sind dabei
so zu halten, dass der Sportler diese bei der Wende erkennen kann. Die Verwendung einer
anderen Anzeigevorrichtung oder einer Anzeige unter Wasser ist zulässig.
Wenn die Rückenstarthilfe auf der Wendeseite zum Einsatz kommt, muss der Wendrichter diese
ein- und ausbauen. Nach dem Einbau und nach jedem Start muss er die Rückenstarthilfe auf
Position Null (0) setzen“ (§15 der DSV-Wettkampfbestimmungen, Stand 2-10.24).

Quelle: https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/Amtliche_Mitteilungen/WB_Fachteil_Schwimmen_2024.pdf – Zugriff 02.10.24

 

 

 


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