Zeitnehmer

17. August 2017 Z 0

Zeitnehmer (timekeeper), Kampfrichter, der selbstständig und unabhängig die Zeit des Schwimmers auf der ihm zugewiesenen Bahn auf 1/100 sec genau nimmt, schriftlich festhält und zugleich als Wenderichter fungiert. Bei  Wettkämpfen ab einer Distanz von 200m hat er die 100m-Zwischenzeit zu registrieren (ausgenommen 200m Lagen). Bei Staffelwettkämpfen hat er die richtige Reihenfolge der Teilnehmer zu kontrollieren. Bei Einsatz elektronischer Zeitmessung hat er Abweichungen über 20/100 sec dem Zeitnehmer – Obmann (einer aus dem Kreis der Zeitnehmer)  zu melden. Auf Verlangen des Zeitnehmerobmannes oder des Schiedsrichters hat er das Ergebnis seiner Zeitmessung vorzuzeigen. Erst bei der Aufforderung des Schiedsrichters zum nächsten Start setzt er seine Uhr wieder auf Null zurück.Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Sportler während des Startvorgangs und danach bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten. Beim Brustschwimmen gilt dies bis zur Beendigung des zweiten Armzuges nach dem Start. Bei Freistilwettkämpfen von 800 m hat er akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Sportler noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat. Wenn die Rückenstarthilfe zum Einsatz kommt, muss der Sportler oder der Zeitnehmer diese vor dem Start in die richtige Startstellung bringen. Der Zeitnehmer muss sie nach dem Start wieder entfernen.

Der Zeitnehmer darf nicht gleichzeitig als Zielrichter eingesetzt werden.  (§111/112 der WB des DSV, Stand Mai 2018).

 

Mehr zum Thema: http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/Amtliches/180220_Wettkampfbestimmungen-Fachteil_Schwimmen_2018_02_12.pdf


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