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Begriff

Impulsgesetz

Impulsgesetz (impulse law), in einem nicht abgeschlossenen System ist der Kraftstoß gleich der erzielten Impulsänderung:

F • t = m (v2 – v1).

NEWTON (1643-1727) leitete aus diesem Zusammenhang von Kraft, Masse und Beschleunigung das „Grundgesetz der Mechanik“ (Dynamisches Grundgesetz, Aktionsprinzip) ab, wobei die Kraft der Quotient aus Bewegungsimpuls [m (v2 – v1)] und Zeit (t) ist.

Somit ist Leistungssteigerung im Schwimmen nicht nur durch eine Vergrößerung der einwirkenden Kräfte, sondern auch auf die Vergrößerung der Zeitdauer der einwirkenden Kraft, d.h. auf verlängerte Beschleunigungswege, angewiesen. Dabei muss für jede Streckenlänge ein Optimum gefunden werden, da z.B. der Kraftstoß bei halber Kraft (50%), aber doppelter Zeit (200%) gleich groß ist wie bei ganzer Kraft und Zeit (100%).

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  • VideoVideo youtube.com · Zugriff 05.09.2019

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Schlagwörter

Überarbeitet am 30. Mai 2017Autor: Klaus Rudolph

Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2017). Impulsgesetz. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/impulsgesetz/ (abgerufen am 8. Oktober 2026).