Sonderkader (S-Kader)
Sonderkader (S-Kader) (special squat), DSV-Kadersportler. „Der S-Kader steht für Bundeskader-Athleten zur Verfügung, die aufgrund von Verletzungen, Krankheiten, Schwangerschaft oder Ausbildung/Beruf daran gehindert wurden, in der abgelaufenen Saison die erforderliche Leistung für einen Verbleib in einem Bundeskader zu erbringen.
Der Antrag auf Aufnahme in den S-Kader muss schriftlich beim Chefbundestrainer eingereicht werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den S-Kader besteht nicht. Die Befristung der S-Kaderzugehörigkeit dauert bis zu einem individuell festgelegten Termin im Wettkampfjahr, bis zu welchem die Unterbietung der DSV-Kadernormzeit des Vorjahres nachzuweisen ist. Sollte an diesem festgelegten Termin eine Leistungserbringung wegen Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft erneut nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen der Kaderstatus des S-Kaders mit Genehmigung des Chefbundestrainers verlängert werden.
In den aktuellen Kaderrichtlinien des DSV gibt es den Begriff „Sonderkader“ nicht mehr. Der DSV behält sich aber vor, die Kaderbildungsrichtlinien um Sonder- und Ausnahmeregelungen zu
ergänzen. Entsprechend wird eine Reihe von Sonderregelungen aufgeführt (s.u.)
aktualisiert auf der Website des DSV: https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/DSV-Kaderbildungsrichtlinien_Beckenschwimmen_2024-2025_final.pdf